Rechtsprechung
   VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48977
VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995 (https://dejure.org/2019,48977)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27.02.2019 - B 4 K 17.995 (https://dejure.org/2019,48977)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - B 4 K 17.995 (https://dejure.org/2019,48977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,48977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG 2017 Art. 5 Abs. 1 S. 1, 3, Abs. 5, Abs. 8, Art. 19 Abs. 8 S. 2; BayVwVfG Art. 80 Abs. 1 S. 2; AO § 44, § 91, § 126; GG Art. 3 Abs. 1; ABS § 1 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; AO § 91 Abs. 1; BGB § 421
    Erhebung von Vorauszahlungen - Kosten für Straßenentwässerungseinrichtungen einer Gemeinde

  • rewis.io

    Erhebung von Vorauszahlungen - Kosten für Straßenentwässerungseinrichtungen einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995
    Die Einbeziehung eines Anteils von 25% des Aufwands der Kanalsanierung für die Straßenentwässerung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 25.05.2016 - 6 ZB 16.94 - juris; B.v. 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris).
  • VGH Bayern, 18.08.2017 - 6 ZB 17.840

    Vorausleistungen auf künftigen Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995
    Ausführungen im Vorauszahlungsbescheid sind nicht erforderlich (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 21 Rn. 3 und 32; BayVGH, B.v. 18.08.2017 - 6 ZB 17.840 - juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 6 CS 14.716

    Straßenausbaubeitragsrecht; unzulässiger Beitragsverzicht; Vorauszahlung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995
    Außerdem erhebt die Beklagte nach ihrem Vorbringen in der mündlichen Verhandlung bei beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahmen regelmäßig Vorauszahlungen (vgl. BayVGH, B.v. 04.06.2014, Az. 6 CS 14.716 - juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.05.2016 - 6 ZB 16.94

    Artzuschlag wegen gewerblicher Nutzung beim Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995
    Die Einbeziehung eines Anteils von 25% des Aufwands der Kanalsanierung für die Straßenentwässerung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 25.05.2016 - 6 ZB 16.94 - juris; B.v. 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119 - juris).
  • VGH Bayern, 01.10.2018 - 6 ZB 18.1466

    Gemeindliche Eigenbeteiligung in der Ausbaubeitragssatzung

    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995
    Auf die von den Parteien diskutierte Rechtsfrage, ob die von der Beklagten mit Rückwirkung zum 01.01.2016 in Kraft gesetzte Änderungssatzung vom 15.05.2018 im Hinblick auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 01.01.2018 (Art. 5 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 7 Satz 2 KAG in der aktuellen Fassung) wirksam ist - so die Beklagtenseite - oder nicht - so die Klägerseite und wohl auch BayVGH, Beschluss vom 01.10.2018, Az. 6 ZB 18.1466, juris - kommt es vorliegend nicht entscheidungserheblich an, weil die Ausbaumaßnahmen am ... allesamt nicht nur eine Erneuerung sondern jedenfalls auch eine Verbesserung darstellen und damit vom Beitragstatbestand des § 1 Abs. 1 ABS 2010, der dem Vorauszahlungsbescheid zugrunde liegt, gedeckt sind.
  • VGH Bayern, 26.03.2002 - 6 B 96.3901
    Auszug aus VG Bayreuth, 27.02.2019 - B 4 K 17.995
    Mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien dürfte mit jeder Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße eine technische Verbesserung einhergehen, so dass sich die Tatbestände "Erneuerung" und "Verbesserung" nicht klar voneinander abgrenzen lassen, sondern ineinander fließen (BayVGH, U.v. 26.03.2002, Az. 6 B 96.3901 - juris m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620

    Verschlissenheit der Anlage, aufgestauter Reparaturbedarf bei Ablauf der üblichen

    Nachdem die Kläger keinerlei Gründe vortragen, wieso es gerade für sie unzumutbar sein soll, als Gesamtschuldner allein herangezogen zu werden und gegebenenfalls von ihrem Sohn im Innenverhältnis einen Ausgleich zu fordern, liegt kein Anhaltspunkt für eine Rechtsverletzung der Kläger durch ihre Heranziehung vor (vgl. VG Bayreuth, U.v. 27.2.2019 - B 4 K 17.995 - juris Rn. 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht